Mit einem sehr schönen Beitrag in ihrem Blog hat Dr. Kerstin Hoffmann unter dem Titel „Dein Twitter gehört dir nicht!“ die Frage behandelt, welche Rechte haben eigentlich User an ihren Social Media Accounts und den darin befindlichen Daten wie Texten, Bildern oder Videos und vor allem den gesammelten Kontakten. Insbesondere im Fall, dass eine Plattform schließt, aufgrund von „AGBs“, Willkür oder Verstoß gegen Regelungen ein Account geschlossen wird oder wegen Fehlbedienung oder Sabotage gelöscht wird. Fazit: Die Mitglieder der Social Networks sitzen da an einem ganz kurzen Hebel.
Ich möchte die Diskussion an dieser Stelle um zwei weitere wichtige Aspekte ergänzen.
Langsam beginnen die Rechtsstreitigkeiten um „Account-Namen“ in Social Networks, wie jüngst beim Twitter-Namen Mannheim . Das betrifft Domain-Grabbing, Markenrechte und und und … Ich erwarte hier eine Wiederholung der Diskussionen aus den frühen 90er Jahren, als das World Wide Web seinen Siegeszug startete und bei Tausenden von Domains geklagt wurde.
Noch viel spannender finde ich die langsam immer häufiger gestellte Frage „Wem gehören Social Media Accounts, die beruflich genutzt werden?“ Dem Mitarbeiter oder dem Arbeitgeber? Auch hier erwarte ich – da meist noch entsprechende Regelungen fehlen – eine langsam wachsende Zahl an Auseinandersetzungen, die in den USA schon heute zum Alltag gehören. Einen guten Beitrag zum Thema hat hierzu Dr. Birte Keppler auf „rechtzweinull.de verfasst. Fazit: Auch wenn bislang noch einschlägige Referenzurteile fehlen, ist bei rein dienstlich betriebenen Accounts davon auszugehen, dass der Arbeitgeber eine Übergabe des Accounts inklusive der darin enthaltenen Daten fordern kann!
Unternehmen empfehle ich an dieser Stelle bei Social Media Aktivitäten möglichst frühzeitig für Klarheit zu sorgen. Ein paar Anregungen gibt hierzu auch mein Beitrag “Social Media Governance”. Wie immer freue ich mich auch über Kommentare.